über den Verein

Gründungsversammlung vom 17.03.2005

Nach Vorstellung des Vereinskonzepts und Verlesung der Satzung durch Joachim Houben, konnte nach einigen Diskussion durch den Versammlungsleiter, Pastor Vollberg, die Annahme der Satzung erfolgreich festgestellt und vom Schriftführer Helmut Krommen ins Protokoll aufgenommen werden.

Bedenken über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hatten zu längeren Gesprächen geführt, konnten letztendlich jedoch ausgeräumt werden.

Zum Abschluss der Sitzung konnten Walter Geiser, Joachim Houben, Helmut Krommen, Herbert Küppers und Herbert Thönnißen durch die 26 anwesenden Gründungsmitglieder für die Vorstandsarbeit gewonnen werden.

Für das Amt der Kassenprüfer kandidierten Willfried Schröders sowie Theo Heintel und wurden einstimmig bestätigt.

Die am 17.03.2005 anwesenden Gründungsmitglieder in der Reihenfolge ihrer Eintragung in die Teilnehmerliste

Vollberg, Heinz Wilhelm

Schröder, Thomas

Tellers, Josef

Stolz, Hubert

Schröders, Helmut

Küppers, Herbert

Mevissen, Herbert

Thönnißen, Herbert

Schröders, Johann

Geiser, Walter

Schröders, Franz

Rauschen, Willi

Jansen, Heinrich

Wolters, Heinz

Schröders, Heinrich

Cranen, Josef

Schröders, Elisabeth

Sontag, Bernd

Mans, Hans-Reiner

Heintel, Theo

Von Helden, Marion

Houben, Joachim

Tholen, Peter

Krommen, Helmut

Schröders, Willfried

Reißen, Ralf

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erhaltung kirchlicher Gebäude und Einrichtungen sowie die Unterstützung der kirchlichen Aufgaben der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer in Waldfeucht-Haaren.

Der Verein verfolgt das Ziel, die historisch wertvolle, mit reichen Traditionen versehene Dorfkirche vor dem Verfall zu schützen und bei der Instandsetzung und Pflege zu helfen, um sie damit der Nachwelt zu erhalten. Sie soll künftig den Bürgern von Haaren und Umgebung erhalten bleiben und religiösen sowie allgemein, kulturellen, christlichen Zwecken dienen.

Ebenso ist das Ziel, für alle weiteren Gebäude (z.B. Bienenhaus und Pfarrheim) sowie Einrichtungen der Kirchengemeinde die Erhaltung zu fördern und zu unterstützen.

 

Unser Vereinskonzept wurde auf der Gründungsversammlung am 17.03.2005 durch Joachim Houben vorgestellt:

Erbe verpflichtet !

 

So lautete das Leitwort der Einladung zu dieser Versammlung. Dabei sollten wir uns fragen: Was haben wir eigentlich geerbt ?

Unser Erbe ist eine schöne, herrliche, große Kirche, auf die wir mit Recht stolz sein dürfen.

Sie ist eine der größten Kirchen hier im Dekanat und hat ein Volumen von 10.950 cbm umbauten Raum. Erbaut im Jahre 1824, erweitert im Jahre 1914. Sie das Wahrzeichen unseres Ortes.

Da ist ein Pfarrhaus, mit Pfarrwohnung, Pfarrbüroräume, Bücherei und kleiner Dienstwohnung, mit eine Nutzfläche von 362 qm.

Da ist ein Pfarrzentrum, mit Pfarrheim, Bienenhaus, Kindergarten und Dienstwohnung mit einer Nutzfläche von ca. 1.090 qm. Durch die Stifter, die Eheleute Leonhard und Gertrud Küppers geb. Frenken, um 1895 erbaut und im Jahre 1950 durch die Pfarre umgebaut.

 

Was ist unsere Pflicht ?

Wir, als Nutzniesser dieses Erbe, sind heute in der Pflicht genommen, dieses Erbe für unsere Nachkommen zu erhalten. Dies haben unsere Vorfahren getan, um uns diese Einrichtung zu erhalten und dies müssen wir heute tun, um die Abnutzung eben durch Nutzung und zeitlicher Verbrauch und Verwitterung wieder zu ersetzen.

 

Rückblick

Ein kleiner Rückblick zeigt, dass die kirchlichen Gebäude auch ihr Alter haben und der Zahn der Zeit auch hier seine Spuren hinterläst. Deshalb eine kurze Aufzählung der außerordentlichen Maßnahmen und der durch die Pfarre aufgebrachten Eigenleistungen in jüngster Zeit:

1997 Sanierung Heizung Kirche und Pfarrhaus:     

                                      Kosten gesamt            € 48.282,52

                                      Eigenleistung               € 18.985,50

                                      Zuschuss                     € 29.297,02

2000 Sanierung Bankpodeste u. Feuchtigkeitsschäden im Chorraum links

                                      Kosten gesamt            € 31.934,27

Einschließlich persönlicher Eigenleistung             €  8.210, 33

                                      Zuschuss                     € 23.723,94

2000 Pfarrhaus Renovierung n. Stellenwechsel

                                      Kosten gesamt            € 19.936,44

                                      Eigenleistung               €   6.080,43

                                      Zuschuss                     € 13.856,01

 

2002/03 Sanierung Wasserleitung Pfarrhaus

                                      Kosten gesamt            € 38.867,69

                                      Eigenleistung               €   5.032,69

                                      Zuschuss                     € 33.835,00

2003/04 Sanierung Kirchturm                         

                                      Kosten gesamt            € 18.006,94

                                      Eigenleistung               €   5.906,94

                                      Zuschuss                     € 12.100,00

 

Wie sie sehen, dass von Zeit zu Zeit immer wieder o.a. Erhaltungsmaßnahmen anfallen, die wie genannt in der Vergangenheit zum größten Teil durch kirchensteuerliche Zuschüsse mit finanziert wurden. Die Eigenleistung war bisher auf eine gewisse Größe, je nach dem um welche Maßnahme es sich handelt, auf rund 5.000 € begrenzt. (DM 10.000,00) Dabei kann die Eigenleistung bei solchen Maßnahmen durchaus auch aus personellen Eigenleistungen bestehen.

 

Ausblick

Nun wie geht’s jetzt weiter ?

Über die Finanzkrise des Bistums brauche ich heute nichts mehr zu sagen. Sie ist allen durch ständige Presseinformationen bekannt.

Die bisherige Regelung bestand darin, das die Eigenleistung bei o.a. Baumaßnahmen max. 10% der Bausumme betrug. Zunächst hiess es, zukünftig sollen es 20% sein, aber auch dies ist heute nicht mehr gegeben. So heißt es in den Haushaltsanweisungen des Bistums: ich zittiere: Auf die Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger vom 01.12.03 wird verwiesen. Danach ist das Regelwerk für Bau- und Finanzierungsfragen hinsichtlich der Bezuschussungsregelung bis auf weiteres außer Kraft gesetzt worden. Die Kirchengemeinden sind gehalten, die Kosten für bauliche Maßnahmen weitesgehend aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zuschüsse über den außerordentlichen Haushalt können nur noch in ganz seltenen Fällen gewährt werden. Und dies ist, wenn sie mich fragen, nur der Fall, wenn eine Gefahr droht, d.h. bei Benutzung der Gebäude Leib und Leben in Gefahr sind.  Die Eigenmittel aus der Schlüsselzuweisung, die zur Zeit für bauliche Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung stehen betragen € 14.360 pro Jahr. Übersteigen die Ausgaben  pro Baumaßnahme diese Summe, so kann man von einer a.o. Maßnahme sprechen.

 

Nun wir können heute sagen, dass wir ganz gut da stehen, d.h. keine Gefahr ist vorhanden und sind auch keine o.a. Bau- und Erhaltungsmaßnahmen in Sicht. Aber sie sehen, wie im Rückblick zeigt, das alte Gemäuer plötzlich brechen, und die nächste Maßnahme vor der Tür steht.

Angedacht sind evtl. 2 Dinge, die auch als förderungswürdig einzustufen sind, um dies einmal so auszudrücken.

Dies ist zum einen, der Einbau einer Zwischentür, zwischen Turmdurchgang und Kirchenschiff, um damit den Zugang auch tagsüber zu ermöglichen und die Möglichkeit des Kirchenbesuches zumindest für den Maria Hilf Altar in der alten Taufkapelle zu schaffen.

Zum anderen haben wir zur Zeit ein Problem mit der Turmuhr und dem damit zusammenhängenden Läutewerk. Es ist bestimmt schon aufgefallen, dass zur Zeit kein Angelusläuten mehr stattfindet. Dies liegt daran, dass Technik der Uhr und des Läutewerkes in einem schlechten Zustand sind und nicht mehr repariert werden kann. Der Verschleiß ist hier so groß, das wir daran denken müssen, hier eine Neuinstalation durchzuführen.

Diese Maßnahmen können auch nicht durch Kirchensteuermittel bezuschusst werden.

 

 

 

Warum Förderung ?

Diese Frage werden sie sich sicherlich gestellt haben. Ich zahle doch genug Kirchensteuer. Wie sie aber sehen reicht das heute nicht mehr aus. Wir wollen es nicht so weit kommen lassen, dass uns eine o.a. Baumaßnahme bevorsteht und wir nicht handeln können. Deshalb muss eine Förderung geschaffen werden, die für die Zukunft vorsorgt, Eine Vorsorge trifft, um für Eventualfälle gerüstet zu sein. Es soll ein Pool gebildet werden, der zur Förderung und Erhaltung unserer Gebäude und Einrichtung im Notfall eingesetzt wird oder aber auch um bei gewissen Anlässen helfen und unterstützen zu können.

Wichtig ist uns auch die Einbindung der Spender und Förderer in die besonderen Maßnahmen, wenn diese dann durchgeführt werden müssen. Hier muss eine gewisse Sensibilität für unsere Kirche entstehen, die die Probleme der Förderung bei jedem einzeln erkennen läst.

Wie kann und wie soll nun gefördert werden ?

Ein Verein ist immer nur so stark und so gut, wie seine Mitglieder sind.

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist die eine Sache, die sich zwar im Mitgliedsbeitrag zeigt. Es ist aber auch an Aktivität gedacht durch persönlichen Einsatz, wenn es denn die besonderen Maßnahmen erforderlich machen.

Da es in erster Linie um eine finanzielle Förderung geht, ist ein Spendenaufkommen wichtig. Dies muss auf einer freiwilligen Basis geschehen. Darum wird es zu besonderen Anlässen und Maßnahmen zum Spendenaufruf an die Mitglieder kommen.

Eine weitere Alternative ist das sogenannte Sponsoring, die Übernahme von Patenschaften für eine bestimmte Sache durch eine oder auch mehrere Personen oder aber durch Firmen, die hier auch den Werbeeffekt mitnehmen können und die den steuerlichen Vorteil so gezielt einsetzen können.

Wichtig ist uns auch, dass die ganze Aktion nicht nur ein Strohfeuer ist. Kontinuität ist gefragt. Ansonsten ist die Gründung des Fördervereins nicht tragfähig und ebenso schnell ist die Wirkung verpufft und der Verein wird at Akta gelegt.

Information und Kommunikation gehören ebenso dazu. Hierzu müssen wir uns der modernen Kommunikationsmittel bedienen. Über eine Homepage im Internet sind heute viele Interessenten zu erreichen. Deshalb ist diese Einrichtung auch für den Förderverein ein muss. Ebenso werden wir die Information über unser Handeln und die geplanten Maßnahmen auf dem herkömmlichen Weg über den Pfarrbrief publizieren.

 

Ziel des Vereins

Das Ziel und der Zweck des Fördervereins ergibt sich auf dem §2 der Satzung. Die dazu nötigen Mittel zu beschaffen ist das Ziel unserer Arbeit. Es sollen möglichst viele Förderer als Mitglieder für den Verein begeistert werden, ohne dieses Ziel zu quantifizieren. Denn nur gemeinsam sind wir stark und können diese schwierige Zeit meistern. Dabei vertrauen wir auf die Haarener Bevölkerung, die immer recht gut weiss, wenn es Zeit ist anzupacken.

 


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